Was ist «comprendi?»
«comprendi?» ist die Vermittlungsstelle für qualifizierte interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer im Kanton Bern
Bei «comprendi?» übersetzen interkulturelle Dolmetschende in verschiedenen Sprachen für mündliche Aufträge und schriftliche Übersetzungen.
Auftragserteilung
Mit der Zustellung und Auftragserteilung des zu übersetzenden Textes gilt der Übersetzungsauftrag zwischen «comprendi?» und den Auftraggebenden als erteilt und die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermittlungsstelle «comprendi?» als akzeptiert.
«comprendi?» bestätigt die Auftragserteilung und den Liefertermin und unterbreitet auf Wunsch einen Kostenvoranschlag.
Offertpreise und Kostenvoranschlag gelten wenn nicht anders vermerkt als Richtpreise. Die Abrechnung erfolgt nach der effektiv übersetzten Zeilenzahl. Eine allfällige Abweichung zum offerierten Betrag ist dabei auf maximal 15% beschränkt.
Die zu übersetzenden bzw. übersetzten Texte werden vertraulich behandelt.
Tarife
Der Tarif richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad und nach unseren verschiedenen Ansätzen für Auftragebende im Kanton Bern, in städtischen Institutionen und für Privatpersonen in den Städten Bern und Biel.
Eine Normzeile umfasst 50 Zeichen inkl. Leerschläge. Ziffern und Texte in Tabellen werden zu Normzeilen umgerechnet.
Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Privatkundinnen und -kunden mit kleineren Aufträgen bezahlen bar. Bei Zahlungsverzug können weitere Übersetzungsdienstleistungen eingestellt werden.
Allfällige Tarifänderungen bleiben vorbehalten.
Lieferung
Die Lieferung des übersetzten Textes erfolgt in der Regel per mail oder auf Wunsch per Post. Für verspätete Postzustellungen besteht keine Haftung. Lieferungen per Fax oder auf Datenträgern erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch der Kundinnen und Kunden. Es werden keine Express-Sendungen zugestellt.
Verantwortlichkeiten
Beanstandungen an den übersetzten Texten sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich bei «comprendi?» anzubringen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung, gilt der übersetzte Text als genehmigt. Mängel an Teilen und Teillieferungen berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht, insbesondere die Bestimmung zum einfachen Auftrag nach Art. 394 ff. OR.
Die jeweiligen gültigen Tarife für schriftliche Übersetzungen bilden einen
integrierenden Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.
Bern, März 2009