Allgemeine Geschäftsbedingungen Mündliche Übersetzungen

Was ist «comprendi?»
«comprendi?» ist die Vermittlungsstelle für qualifizierte interkulturelle Übersetzungen im Kanton Bern. «comprendi?» vermittelt interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer in verschiedenen Sprachen für mündliche und schriftliche Übersetzungen.
Die interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer verfügen über das schweizerisch anerkannte Zertifikat von INTERPRET und/oder über Aus- und Weiterbildungen und Erfahrung in der interkulturellen Übersetzung.
Die interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer stehen bei «comprendi?» unter Vertrag. Alle administrativen Aufgaben inklusive Auszahlung der Löhne und Sozialleistungen werden durch «comprendi?» erledigt. «comprendi?» bietet den interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzern neben Informations- und Austauschsitzungen Weiterbildung und Supervision an.
An wen richtet sich «comprendi?»
Das Angebot von «comprendi?» richtet sich an Institutionen in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Bildung, Justiz, Verwaltung, Kirche und an private Auftraggeberinnen und Auftraggeber
Organisation, Aufträge
«comprendi?» nimmt Aufträge der Institutionen mit dem online Auftragsformular, per Fax, E-mail und Telefon entgegen. Die Telefonöffnungszeiten sind: Montag bis Freitag von 09.00 – 11.30 und von 13.30 – 16.00 Uhr (während den Schulferien nur vormittags). Ausserhalb der Geschäftszeit ist der Telefonbeantworter in Betrieb.
Je früher die Anfragen bei «comprendi?» eintreffen, desto grösser sind die Möglichkeiten, passende interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer zu finden. Ist die Zeit von der Anfrage bis zum Einsatz kürzer als zwei Arbeitstage, kann eine Vermittlung nicht mit Sicherheit gewährleistet werden.
«comprendi?» wählt ihre interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer nach folgenden Kriterien:
- Ist die Übersetzerin/der Übersetzer zertifiziert?
- Hat sie/er eine Aus- bzw. Weiterbildung im entsprechenden Bereich?
- Ist eine übersetzende Person aus der Nähe des Einsatzortes verfügbar?
- Die Aufträge werden in der Reihenfolge der Dringlichkeit bearbeitet. Alle Aufträge werden von «comprendi?» schriftlich bestätigt.
|
Folgeaufträge werden von den Kunden direkt mit den interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzern vereinbart und «comprendi?» mitgeteilt.
Honorare und Spesen
Am Ende des Gesprächs füllen die Auftraggebenden das Auftragsformular aus. Anhand der unterzeichneten Formulare stellt «comprendi?» der auftraggebenden Person/Institution Rechnung. Diese ist innert 30 Tagen zu begleichen.
Für die Auszahlung von Honoraren und Spesen an die interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer ist allein «comprendi?» zuständig. Die Auftraggebenden entrichten die Beträge für die Vermittlung ausschliesslich an «comprendi?».
Rahmenbedingungen
«comprendi?» berechnet als Mindesteinsatz eine Stunde. Jede weitere angebrochene Viertelstunde wird auf 15 Minuten aufgerundet und gemäss dem Stundenansatz von «comprendi?» in Rechnung gestellt. Auch Wartezeiten werden verrechnet.
Bei Absage eines Termins durch die Auftraggebenden weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Übersetzung wird eine volle Stunde in Rechnung gestellt. Wenn die interkulturelle Übersetzerin oder der interkulturelle Übersetzer bereits vor Ort oder auf dem Weg zum Auftragsort ist und zu diesem Zeitpunkt eine Absage erfolgt, werden mindestens eine Stunde und maximal 2/3 der vorgesehenen Arbeitszeit sowie die geltenden Spesen verrechnet.
Ist die Dauer einer Übersetzung mehr als zwei Stunden kürzer als die vereinbarte Übersetzungszeit, werden 2/3 der geplanten Einsatzdauer verrechnet (gilt auch bei kurzfristigen Absagen).
Für die Berechnung der Spesen ist die Rechnungsadresse der Auftraggebenden entscheidend.
Für kurzfristige Einsätze, d.h. wenn die übersetzende Person innerhalb von 24 Stunden vor der Übersetzung aufgeboten wird, für Einsätze an Sonn- und Feiertagen sowie Abendeinsätze nach 20.00 Uhr wird zum 1.5-fachen Stundenansatz (Dringlichkeitstarif) ein Zuschlag von Fr. 25.– pro Einsatz verrechnet.
Bestellungen am Freitag für den folgenden Montag werden mit dem Dringlichkeitstarif berechnet.
Verantwortlichkeiten
Die Auftraggebenden sind für die Gestaltung und Leitung des Gesprächs verantwortlich.
«comprendi?» empfiehlt, je nach Situation eine Vorbereitungszeit mit den interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzern einzuplanen. Dies ermöglicht es, die konkreten Erwartungen an die interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer mit ihnen persönlich genauer zu definieren und den Kontext des Gesprächs zu erläutern. Wenn der Einsatz besonders schwierig werden könnte, empfehlen wir Zeit für die Nachbereitung einzurechnen.
Nach erfolgtem Gespräch füllen die Auftraggebenden nach Möglichkeit das Feedbackformular aus und retournieren dieses an «comprendi?».
Reklamationen sind bei «comprendi?» direkt anzubringen.
Die interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer sind für die Rücksendung der Auftragsbestätigung zwecks Abrechnung verantwortlich.
Schlussbestimmungen
«comprendi?» behält sich vor, die Tarife für Übersetzungen jeweils auf Beginn eines neuen Kalenderjahres anzupassen. Diese Anpassungen werden fristgerecht und schriftlich kommuniziert sowie auf der Homepage www.comprendi.ch aktualisiert.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR (Art, 394 ff: Der einfache Auftrag)
Bern, Januar 2011